Anschlagsverdacht beim Berliner CSD und Urteil nach Hungertod eines Säuglings (26.07.2026)
Berlin fahndet nach dem Tatverdächtigen eines mutmaßlichen Anschlags auf den CSD, während in Brunsbüttel ein Gericht Eltern für den Hungertod ihres Säuglings zu lebenslanger Haft verurteilt.
In dieser Folge
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Mutmaßlicher Anschlag auf CSD in Berlin: Polizei fahndet nach Tatverdächtigem
DeutschlandfunkNach einem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin sucht die Polizei nach einem Tatverdächtigen. Bundeskanzler Merz bezeichnete die Tat als abscheulich, während der Bundesopferbeauftragte den Betroffenen schnelle Unterstützung zusagte.
Original - 02
Lebenslange Haft für Eltern nach Hungertod ihres Säuglings in Brunsbüttel
SüddeutscheDas Landgericht Itzehoe hat ein Elternpaar wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihre vier Monate alte Tochter im September 2025 verhungern ließen. Nach Überzeugung des Gerichts nahmen die damals 24-jährigen Angeklagten den Tod des Kindes durch massive Vernachlässigung willentlich in Kauf; die Obduktion hatte Verhungern als Todesursache festgestellt. Die Eltern hatten im Prozess von Überforderung im Umgang mit dem Baby und den gleichaltrigen Zwillingen berichtet, unter anderem seien Kinderarzttermine verpasst worden, während drei eingeleitete Nebenverfahren gegen Jugendamt und Bekannte mangels Hinweisen auf Fehlverhalten eingestellt wurden.
Original
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Mutmaßlicher Anschlag auf CSD in Berlin: Polizei fahndet nach Tatverdächtigem
DeutschlandfunkNach einem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin sucht die Polizei nach einem Tatverdächtigen. Bundeskanzler Merz bezeichnete die Tat als abscheulich, während der Bundesopferbeauftragte den Betroffenen schnelle Unterstützung zusagte.
Original - 02
Lebenslange Haft für Eltern nach Hungertod ihres Säuglings in Brunsbüttel
SüddeutscheDas Landgericht Itzehoe hat ein Elternpaar wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihre vier Monate alte Tochter im September 2025 verhungern ließen. Nach Überzeugung des Gerichts nahmen die damals 24-jährigen Angeklagten den Tod des Kindes durch massive Vernachlässigung willentlich in Kauf; die Obduktion hatte Verhungern als Todesursache festgestellt. Die Eltern hatten im Prozess von Überforderung im Umgang mit dem Baby und den gleichaltrigen Zwillingen berichtet, unter anderem seien Kinderarzttermine verpasst worden, während drei eingeleitete Nebenverfahren gegen Jugendamt und Bekannte mangels Hinweisen auf Fehlverhalten eingestellt wurden.
Original
Häufige Fragen
Was ist beim mutmaßlichen Anschlag auf den CSD in Berlin passiert?
Es gab einen mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin, nach dessen Tatverdächtigem die Polizei aktuell fahndet. Details zur genauen Tatausführung wurden bislang nicht umfassend bekanntgegeben.
Wie haben Politiker auf den mutmaßlichen CSD-Anschlag reagiert?
Bundeskanzler Merz bezeichnete die Tat als abscheulich. Der Bundesopferbeauftragte sicherte den Betroffenen schnelle Unterstützung zu.
Wie wurde das Elternpaar aus Brunsbüttel verurteilt und warum?
Das Landgericht Itzehoe verurteilte das Elternpaar zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die vier Monate alte Tochter war im September 2025 durch massive Vernachlässigung verhungert, was die Eltern laut Gericht willentlich in Kauf nahmen.
Was gaben die Angeklagten im Brunsbütteler Prozess als Erklärung an?
Die zur Tatzeit 24-jährigen Eltern berichteten von Überforderung im Umgang mit dem Baby und den gleichaltrigen Zwillingen. Unter anderem seien wichtige Kinderarzttermine versäumt worden.
Wurden auch Jugendamt oder weitere Personen im Fall Brunsbüttel belangt?
Es wurden drei Nebenverfahren gegen das Jugendamt und Bekannte der Familie eingeleitet. Diese wurden jedoch eingestellt, da sich keine Hinweise auf Fehlverhalten ergaben.
Vollständiges Transkript
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Jonas: Herzlich willkommen zu Crime und Kontext, ich bin Jonas. Und wie immer an meiner Seite: Mara.
Mara: Hallo zusammen.
Jonas: Wir schauen uns heute zwei sehr unterschiedliche, aber beide sehr schwere Fälle an. Einmal die aktuellen Ermittlungen nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin. Und dann, als Hauptteil der Folge, ein Urteil aus Itzehoe, das viele Menschen fassungslos gemacht hat: lebenslange Haft für ein Elternpaar, das seine vier Monate alte Tochter verhungern ließ.
Mara: Zwei Fälle, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, außer dass beide zeigen, wie schnell Gesellschaft und Institutionen an ihre Grenzen kommen.
Jonas: Genau. Fangen wir kurz mit Berlin an, weil da die Ermittlungen noch laufen und wir entsprechend vorsichtig sein müssen. Nach aktuellem Stand fahndet die Polizei nach einem Tatverdächtigen im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Anschlag auf den CSD. Bundeskanzler Merz hat die Tat als abscheulich bezeichnet, der Bundesopferbeauftragte hat den Betroffenen schnelle Unterstützung zugesagt.
Mara: Was heißt mutmaßlich in diesem Fall genau? Also, was ist gesichert und was noch nicht?
Jonas: Gesichert ist, dass es einen Vorfall gab, der als Anschlag eingestuft wird, und dass die Polizei aktiv nach einer Person sucht. Nicht gesichert, jedenfalls nicht öffentlich belegt, sind Motiv, genaue Tatumstände und die Identität des Verdächtigen. Deshalb bleiben wir hier bewusst zurückhaltend, das ist noch keine abgeschlossene Faktenlage.
Mara: Was mich an solchen Fällen immer beschäftigt: Der CSD ist ein Symbol für Sichtbarkeit. Ein Angriff darauf trifft nicht nur einzelne Menschen, sondern eine ganze Community, die sich dort eigentlich sicher fühlen sollte.
Jonas: Absolut. Und das ist auch der Grund, warum Politik hier so schnell reagiert hat, mit klaren Worten und mit dem Angebot an Betroffene, Unterstützung zu bekommen. Solche Reaktionen sind wichtig, gerade weil Verunsicherung nach solchen Taten oft größer ist als die unmittelbare physische Gefahr.
Mara: Bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen bald mehr Klarheit bringen. Aber lass uns zum zweiten Fall kommen, der mich, ehrlich gesagt, seit Tagen nicht loslässt.
Jonas: Kann ich verstehen. Das Landgericht Itzehoe hat ein Elternpaar, beide waren zur Tatzeit 24 Jahre alt, wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt. Im September 2025 ist ihre vier Monate alte Tochter verhungert. Die Obduktion hat das eindeutig bestätigt.
Mara: Verhungert, mit vier Monaten. Das ist schwer auszuhalten. Wie kann so etwas passieren, ohne dass irgendjemand eingreift?
Jonas: Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Eltern den Tod des Kindes durch massive Vernachlässigung willentlich in Kauf genommen haben. Das ist juristisch ein entscheidender Punkt, denn genau daran hängt, ob es Mord ist oder etwas anderes.
Mara: Kannst du das kurz einordnen? Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und diesem billigenden Inkaufnehmen, das klingt im Alltag ähnlich, ist rechtlich aber offenbar etwas ganz anderes.
Jonas: Ja, das ist ein zentraler Punkt im Strafrecht. Bei Fahrlässigkeit übersieht oder unterschätzt jemand eine Gefahr, ohne sie wirklich zu wollen. Bei bedingtem Vorsatz, wie es hier vom Gericht angenommen wurde, erkennt die Person die Gefahr, nimmt den möglichen Tod aber in Kauf, weil sie trotzdem nicht handelt. Das Gericht sah hier über einen längeren Zeitraum ein Muster aus Untätigkeit, das genau diese Schwelle überschritten hat.
Mara: Also nicht ein einzelner tragischer Moment, sondern ein andauerndes Wegsehen.
Jonas: Genau das war offenbar entscheidend. Die Eltern hatten im Prozess von Überforderung berichtet, sie hatten neben dem Baby auch gleichaltrige Zwillinge. Kinderarzttermine wurden verpasst, die Versorgung wurde offensichtlich über Wochen immer lückenhafter.
Mara: Überforderung ist ein Wort, das man in solchen Fällen oft hört. Aber wo ist da die Grenze? Ab wann ist Überforderung eine Erklärung und ab wann wird sie zur Ausrede vor Gericht?
Jonas: Das ist genau die Frage, mit der sich das Gericht auseinandersetzen musste. Überforderung kann ein Erklärungsansatz für einzelne Fehler sein, aber sie erklärt nicht, warum über Wochen niemand einen Arzt aufsucht, während ein Säugling sichtbar abbaut. Das Gericht hat offenbar genau diese Dauer und die erkennbare körperliche Verschlechterung als Beleg dafür gewertet, dass hier bewusst weggeschaut wurde, nicht nur überfordert reagiert wurde.
Mara: Was mich zusätzlich beschäftigt: Es gab wohl auch Kontakte zu Jugendamt oder Bekannten, oder?
Jonas: Ja, es wurden drei Nebenverfahren eingeleitet, unter anderem gegen das Jugendamt und gegen Bekannte der Familie. Die wurden aber eingestellt, weil sich keine Hinweise auf Fehlverhalten fanden. Das heißt, nach aktuellem Stand hat die Justiz kein institutionelles Versagen im engeren Sinn festgestellt.
Mara: Das überrascht mich ein bisschen. Bei einem so gravierenden Fall würde man vermuten, irgendwo hätte es Anzeichen geben müssen, die jemand hätte sehen können.
Jonas: Das ist ein Punkt, den man ernst nehmen muss, ohne vorschnell zu urteilen. Häusliche Vernachlässigung, besonders bei sehr jungen Säuglingen, findet oft im geschlossenen Raum der Wohnung statt. Wenn keine Arztbesuche stattfinden, keine Nachbarn etwas mitbekommen und keine akuten Meldungen vorliegen, fehlt Institutionen oft schlicht der Anlass, aktiv zu werden.
Mara: Also nicht zwingend Versagen, sondern auch ein systemisches Problem: Man kann nur eingreifen, wenn man von etwas erfährt.
Jonas: Genau das ist die nüchterne, aber wichtige Erkenntnis. Prävention bei Vernachlässigung funktioniert vor allem über Sichtbarkeit, Kinderarzttermine, U-Untersuchungen, Hebammenbesuche, Kontakte zu Verwandten. Wenn all diese Kontaktpunkte wegfallen, wird ein Kind für das System praktisch unsichtbar.
Mara: Das ist eigentlich eine erschreckend einfache, aber sehr plausible Erklärung. Nicht, dass niemand hinschauen wollte, sondern dass es schlicht keine Gelegenheit dazu gab.
Jonas: Und genau das ist auch der Grund, warum verpasste Kinderarzttermine im Prozess so eine große Rolle gespielt haben. Sie waren nicht nur medizinisch relevant, sondern auch symbolisch: Jeder verpasste Termin war ein Moment, in dem eine Kontrolle hätte stattfinden können und nicht stattgefunden hat.
Mara: Wie bewertest du das Urteil selbst? Lebenslange Haft ist die höchste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt.
Jonas: Sie ist die gesetzlich vorgesehene Strafe für Mord, wenn Vorsatz, hier in Form dieses bedingten Vorsatzes, festgestellt wird. Das Gericht hat mit diesem Urteil deutlich gemacht, dass andauerndes, bewusstes Wegsehen bei der Versorgung eines Säuglings strafrechtlich wie eine aktive Tötungshandlung behandelt werden kann, auch wenn niemand direkt zugeschlagen hat.
Mara: Das ist noch mal ein anderer Blick auf Gewalt. Nicht das laute, sichtbare Verbrechen, sondern das stille Unterlassen.
Jonas: Genau das ist ein Kernpunkt, den dieser Fall zeigt. Gewalt gegen Kinder ist nicht immer ein Schlag oder ein Schrei. Manchmal ist es einfach das Ausbleiben von Fürsorge über einen zu langen Zeitraum, bis der Körper eines Säuglings das nicht mehr kompensieren kann.
Mara: Was würdest du sagen, ist der gesellschaftliche Lerneffekt aus so einem Fall? Über das konkrete Urteil hinaus.
Jonas: Ich glaube, der wichtigste Punkt ist: Vernachlässigung kündigt sich fast nie mit einem einzelnen dramatischen Ereignis an, sondern mit vielen kleinen ausbleibenden Routinen. Verpasste Vorsorgetermine, fehlende Außenkontakte, ein Umfeld, das aus dem Blickfeld gerät. Wer im eigenen Umfeld solche Muster bei jungen Eltern bemerkt, sollte das nicht als reine Privatsache abtun.
Mara: Also nicht sofort verurteilen, aber auch nicht wegsehen, wenn einem etwas komisch vorkommt.
Jonas: Genau das. Ein einzelner verpasster Termin ist kein Alarmsignal. Aber eine Häufung von Rückzug, fehlenden Arztbesuchen und mangelnder Erreichbarkeit ist etwas, das man ernst nehmen kann, indem man zum Beispiel das Gesundheitsamt oder eine Beratungsstelle einbezieht, ohne gleich zu unterstellen, dass jemand ein schlechter Mensch ist.
Mara: Das klingt nach einem schwierigen Balanceakt zwischen Fürsorge und Kontrolle.
Jonas: Ist es auch. Und genau deshalb sind solche Urteile für Gerichte auch so anspruchsvoll. Sie müssen zwischen echter Überforderung, die Hilfe braucht, und bewusster Vernachlässigung, die strafrechtlich geahndet werden muss, sauber unterscheiden. In diesem Fall kam das Gericht nach Prüfung aller Beweise zu einem eindeutigen Ergebnis.
Mara: Wenn ich das zusammenfasse: Der CSD-Fall zeigt uns, wie verletzlich Sichtbarkeit für Minderheiten sein kann, und der Fall aus Brunsbüttel zeigt, wie unsichtbar ein Kind innerhalb der eigenen Familie werden kann, wenn keine äußeren Kontrollpunkte mehr greifen.
Jonas: Sehr gut zusammengefasst. Zwei völlig unterschiedliche Formen von Verletzlichkeit, aber beide erinnern uns daran, wie wichtig funktionierende soziale und institutionelle Netze sind, ob auf der Straße oder in der eigenen Wohnung.
Mara: Und bei beiden Fällen gilt: Wir wissen noch nicht alles, und bei Berlin sind viele Fragen offen. Wichtig ist, dass Ermittlungen und Gerichte in Ruhe arbeiten können, auch wenn die öffentliche Anteilnahme groß ist.
Jonas: Genau das war heute unser Fazit. Zwei Fälle, ein gemeinsamer Kern: Vertrauen, Sichtbarkeit und die Frage, wann Gesellschaft und Institutionen wirklich hinschauen. Danke, Mara, für deine Einordnungen heute.
Mara: Danke dir, Jonas. Und danke euch allen fürs Zuhören, bis zur nächsten Folge von Crime und Kontext.
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