Klette-Revision, Yandex-Bußgeld & EuGH gegen Russmedia (31.05.2026)
Staatsanwaltschaft kämpft im Klette-Prozess um ein Mordurteil – und im Datenschutz sorgen Yandex-Bußgeld, Behördenabbau und ein EuGH-Urteil für Gesprächsstoff.
In dieser Folge
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Revision im Daniela-Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft kämpft für Mordurteil
ZeitDas Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft strebt vor dem Bundesgerichtshof an, den Überfall auf einen Geldtransporter im Jahr 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchten Mord einzustufen und eine Haftstrafe von 15 Jahren statt der verhängten 13 Jahre durchzusetzen. Das Landgericht hatte Klette wegen acht Raubüberfällen auf Geldtransporter und Supermärkte zwischen 1999 und 2016 sowie Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, den Geldtransporter-Überfall jedoch lediglich als versuchten schweren bewaffneten Raub gewertet.
Original - 02
c't-Datenschutz-Podcast: Yandex-Bußgeld, Stellenabbau bei Datenschutzbehörden und EuGH-Urteil gegen Russmedia
HeiseIn Episode 160 des c't-Datenschutz-Podcasts beleuchten Holger Bleich und Joerg Heidrich ein 100-Millionen-Euro-Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde gegen die Yandex-Tochter MLU B.V., die Nutzerdaten aus Norwegen und Finnland unzureichend geschützt nach Russland übermittelt haben soll. Außerdem diskutieren sie kritisch die Pläne der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu streichen, was wertvolle Expertise gefährden würde. Den Schwerpunkt bildet das EuGH-Urteil im Fall Russmedia, das Plattformbetreiber zur anlasslosen Vorabprüfung von Inhalten verpflichten könnte und nach Einschätzung der Podcaster das Haftungsprivileg für Plattformen aushöhlt sowie die Regelungen des Digital Services Act zu unterlaufen droht.
Original
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Revision im Daniela-Klette-Prozess: Staatsanwaltschaft kämpft für Mordurteil
ZeitDas Urteil des Landgerichts Verden gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft strebt vor dem Bundesgerichtshof an, den Überfall auf einen Geldtransporter im Jahr 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchten Mord einzustufen und eine Haftstrafe von 15 Jahren statt der verhängten 13 Jahre durchzusetzen. Das Landgericht hatte Klette wegen acht Raubüberfällen auf Geldtransporter und Supermärkte zwischen 1999 und 2016 sowie Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, den Geldtransporter-Überfall jedoch lediglich als versuchten schweren bewaffneten Raub gewertet.
Original - 02
c't-Datenschutz-Podcast: Yandex-Bußgeld, Stellenabbau bei Datenschutzbehörden und EuGH-Urteil gegen Russmedia
HeiseIn Episode 160 des c't-Datenschutz-Podcasts beleuchten Holger Bleich und Joerg Heidrich ein 100-Millionen-Euro-Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde gegen die Yandex-Tochter MLU B.V., die Nutzerdaten aus Norwegen und Finnland unzureichend geschützt nach Russland übermittelt haben soll. Außerdem diskutieren sie kritisch die Pläne der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu streichen, was wertvolle Expertise gefährden würde. Den Schwerpunkt bildet das EuGH-Urteil im Fall Russmedia, das Plattformbetreiber zur anlasslosen Vorabprüfung von Inhalten verpflichten könnte und nach Einschätzung der Podcaster das Haftungsprivileg für Plattformen aushöhlt sowie die Regelungen des Digital Services Act zu unterlaufen droht.
Original
Häufige Fragen
Warum ist das Urteil gegen Daniela Klette noch nicht rechtskräftig?
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Verden eingelegt, weshalb der Bundesgerichtshof den Fall noch prüfen muss. Erst nach dieser Entscheidung wird das Urteil rechtskräftig.
Was ist der zentrale Streitpunkt der Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren gegen Klette?
Die Staatsanwaltschaft will den Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr (2015) als versuchten Mord gewertet wissen, während das Landgericht lediglich versuchten schweren bewaffneten Raub angenommen hatte. Ziel ist eine Erhöhung der Haftstrafe von 13 auf 15 Jahre.
Warum hat die niederländische Datenschutzbehörde ein Bußgeld von 100 Millionen Euro gegen Yandex verhängt?
Die Yandex-Tochter MLU B.V. soll Nutzerdaten aus Norwegen und Finnland ohne ausreichenden Schutz nach Russland übermittelt haben, was gegen europäische Datenschutzanforderungen verstößt. Das Bußgeld soll den unzulässigen Datentransfer in ein Drittland sanktionieren.
Welche Konsequenzen hätte der geplante Stellenabbau beim Datenschutzbeauftragten Baden-Württemberg?
Die grün-schwarze Landesregierung plant, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu streichen, was nach Einschätzung von Experten wertvolles Fachwissen dauerhaft vernichten würde. Dies schwächt die Aufsichtskapazitäten genau dann, wenn Datenschutzkontrolle angesichts wachsender digitaler Risiken wichtiger denn je ist.
Was bedeutet das EuGH-Urteil im Fall Russmedia für Plattformbetreiber und den Digital Services Act?
Das Urteil könnte Plattformbetreiber verpflichten, Inhalte anlasslos und proaktiv vorab zu prüfen, was das bisherige Haftungsprivileg für Plattformen erheblich einschränkt. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zu den Regelungen des Digital Services Act, der eigentlich einen einheitlichen europäischen Rahmen für Plattformhaftung schaffen soll.
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Jonas: Herzlich willkommen bei Crime und Kontext. Ich bin Jonas, und heute habe ich wieder Mara dabei. Schön, dass du da bist.
Mara: Danke, Jonas. Ich bin gespannt, was wir heute haben.
Jonas: Wir schauen uns heute zwei Fälle an, die auf den ersten Blick sehr unterschiedlich wirken. Einmal die Revision im Daniela-Klette-Prozess, und dann ein Datenschutzthema, das für Plattformen und Nutzer gleichermaßen relevant ist. Fangen wir mit Klette an.
Mara: Gut. Das Urteil war ja schon eine große Sache, als es kam. Aber jetzt ist also noch nicht Schluss?
Jonas: Genau. Das Landgericht Verden hat Daniela Klette verurteilt, aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Das bedeutet, der Fall geht jetzt zum Bundesgerichtshof.
Mara: Und worum geht es bei der Revision der Staatsanwaltschaft konkret?
Jonas: Der Kern ist ein einzelner Überfall. Im Jahr 2015 wurde in Stuhr bei Bremen ein Geldtransporter überfallen. Das Landgericht hat das als versuchten schweren bewaffneten Raub gewertet. Die Staatsanwaltschaft sagt: Nein, das war versuchter Mord. Und deshalb fordert sie eine Haftstrafe von 15 Jahren statt der verhängten 13 Jahre.
Mara: Das ist ein erheblicher Unterschied. Was genau macht aus rechtlicher Sicht den Unterschied zwischen schwerem Raub und versuchtem Mord?
Jonas: Das ist eine wichtige Frage. Beim versuchten Mord müsste nachgewiesen werden, dass die Täterinnen oder Täter zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass Menschen sterben. Also nicht nur, dass eine Waffe dabei war, sondern dass der Tod eines Menschen als mögliche Folge akzeptiert wurde. Das Landgericht hat das beim Stuhrer Überfall offenbar nicht so bewertet. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.
Mara: Und was hat das Landgericht insgesamt verurteilt?
Jonas: Klette wurde wegen acht Raubüberfällen auf Geldtransporter und Supermärkte zwischen 1999 und 2016 verurteilt, dazu Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das ist eine lange Zeitspanne, fast zwanzig Jahre kriminelle Aktivität, während sie gleichzeitig jahrzehntelang untergetaucht war.
Mara: Was mich immer wieder beschäftigt bei diesem Fall: Wie war das möglich? Jahrzehnte im Untergrund, und zwischendurch immer wieder Überfälle. Das klingt fast unglaublich.
Jonas: Es ist tatsächlich bemerkenswert. Klette war seit den 1990ern als RAF-Mitglied gesucht. Sie hat offenbar unter falscher Identität gelebt, unter anderem in Berlin, und gleichzeitig mit anderen ehemaligen RAF-Mitgliedern weiter Überfälle begangen, um sich zu finanzieren. Die Ermittlungen liefen lange ins Leere. Festgenommen wurde sie erst im Februar 2024, nach einem Hinweis, der unter anderem durch eine öffentliche Fahndung und auch durch digitale Recherchen zustande kam.
Mara: Digitale Recherchen, meinst du damit die Gesichtserkennung, die damals diskutiert wurde?
Jonas: Genau das. Ein niederländischer Journalist hatte mit einem KI-gestützten Gesichtserkennungstool ein mögliches Bild von Klette gefunden, das sie in einer Berliner Kampfsportgruppe zeigte. Das war öffentlich zugänglich, auf einer Website. Die Behörden hatten das offenbar nicht gefunden, ein Journalist schon.
Mara: Das wirft natürlich Fragen auf. Über Datenschutz, über den Einsatz solcher Tools, über die Rolle von Journalisten in Ermittlungen.
Jonas: Absolut. Und das ist ein Thema für sich. Für den Prozess selbst war das nicht entscheidend, aber es zeigt, wie sich Ermittlungsarbeit verändert. Zurück zur Revision: Der Bundesgerichtshof prüft keine Tatsachen neu, sondern nur Rechtsfragen. Also: Hat das Landgericht das Recht richtig angewendet? Hat es die Mordmerkmale korrekt bewertet?
Mara: Das heißt, es geht nicht darum, ob Klette die Tat begangen hat, sondern wie sie rechtlich einzuordnen ist.
Jonas: Genau. Und das ist der eigentliche Lernpunkt hier. Das Revisionsgericht ist kein zweites Tatgericht. Es schaut auf die Rechtsfrage, nicht auf die Schuldfrage. Wenn der BGH der Staatsanwaltschaft recht gibt, kann er das Urteil aufheben und zur erneuten Verhandlung zurückverweisen, oder in bestimmten Fällen selbst entscheiden.
Mara: Und die Verteidigung hat auch Revision eingelegt. Was will die?
Jonas: Das ist aus den bisher öffentlichen Informationen nicht vollständig bekannt. Typischerweise versucht die Verteidigung, das Urteil insgesamt anzufechten, also entweder die Strafe zu reduzieren oder einzelne Verurteilungspunkte zu kippen. Solange das Verfahren läuft, gilt: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mara: Was bleibt von diesem Fall als Lehrstück?
Jonas: Mehreres. Erstens: Wie lange Strafverfolgung dauern kann, selbst bei bekannten Verdächtigen. Zweitens: Wie das Revisionssystem funktioniert, und warum die rechtliche Einordnung einer Tat so erhebliche Konsequenzen hat. Und drittens, das finde ich gesellschaftlich interessant: Was bedeutet es, wenn jemand jahrzehntelang im Untergrund lebt und gleichzeitig weiter Straftaten begeht? Das ist kein Mythos, das ist dokumentierte Realität.
Mara: Und es zeigt, dass Strafverfolgung manchmal sehr lange Atem braucht.
Jonas: Genau. Kommen wir zum zweiten Thema. Das ist auf den ersten Blick trockener, aber ich finde es mindestens genauso relevant. Es geht um Datenschutz, und zwar um drei Punkte, die gerade parallel diskutiert werden.
Mara: Datenschutz klingt erstmal abstrakt. Aber ich ahne, es wird konkreter.
Jonas: Wird es. Punkt eins: Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen die Yandex-Tochter MLU B.V. ein Bußgeld von 100 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Nutzerdaten aus Norwegen und Finnland wurden unzureichend geschützt nach Russland übermittelt.
Mara: 100 Millionen. Das ist viel. Aber was heißt unzureichend geschützt konkret?
Jonas: Das ist die entscheidende Frage. Wenn personenbezogene Daten aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum in ein Drittland übertragen werden, also ein Land außerhalb der EU, dann braucht es dafür eine rechtliche Grundlage. Russland gilt nicht als sicheres Drittland im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Es hätte besondere Schutzmaßnahmen geben müssen, die offenbar nicht ausreichend vorhanden waren.
Mara: Und Yandex ist das russische Pendant zu Google, oder?
Jonas: So kann man es vereinfacht sagen. Yandex ist ein großer russischer Technologiekonzern, unter anderem mit Suchdienst, Kartendienst, Taxi-App. Die europäischen Aktivitäten laufen über verschiedene Tochtergesellschaften, darunter MLU B.V. mit Sitz in den Niederlanden. Und da greift dann europäisches Datenschutzrecht.
Mara: Das zeigt wieder: Wo ein Unternehmen seinen Sitz hat, bestimmt, welches Recht gilt.
Jonas: Richtig. Das ist auch der Grund, warum so viele Tech-Konzerne ihren europäischen Sitz in Irland haben, weil die irische Datenschutzbehörde lange als weniger aggressiv galt. Die Niederlande haben hier offenbar anders gehandelt.
Mara: Punkt zwei war, glaube ich, etwas über Stellenabbau bei Datenschutzbehörden?
Jonas: Ja, und das finde ich politisch bemerkenswert. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg plant, 40 Prozent der Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu streichen. Das ist fast die Hälfte des Personals.
Mara: Gleichzeitig wächst doch die Menge an Datenschutzfällen und Beschwerden ständig. Das passt nicht zusammen.
Jonas: Nein, das passt nicht zusammen. Und das ist der Punkt, den Fachleute kritisieren. Datenschutzbehörden sind Aufsichtsbehörden. Sie prüfen Beschwerden, führen Verfahren, verhängen Bußgelder, beraten Unternehmen und Behörden. Wenn dort 40 Prozent der Stellen wegfallen, fällt Expertise weg, die sich über Jahre aufgebaut hat. Das ist nicht einfach ersetzbar.
Mara: Und das passiert ausgerechnet in einer Zeit, in der KI-Anwendungen, Datenhandel und digitale Überwachung massiv zunehmen.
Jonas: Genau dieser Widerspruch macht es so auffällig. Kommen wir zum dritten Punkt, dem EuGH-Urteil im Fall Russmedia. Das ist komplex, aber sehr relevant für alle, die das Internet nutzen, also alle.
Mara: Russmedia, das ist ein österreichischer Medienkonzern, oder?
Jonas: Ja. Russmedia betreibt unter anderem Nachrichtenportale in Vorarlberg. Das EuGH-Urteil dreht sich um die Frage, ob Plattformbetreiber Inhalte vorab prüfen müssen, bevor sie veröffentlicht werden. Also nicht erst reagieren, wenn jemand eine Beschwerde einreicht, sondern anlasslos im Voraus filtern.
Mara: Das klingt auf den ersten Blick vernünftig. Aber ich ahne, da steckt ein Problem drin.
Jonas: Ein großes. Das bisherige Haftungsprivileg für Plattformen, das auch im Digital Services Act verankert ist, sagt vereinfacht: Eine Plattform haftet nicht für fremde Inhalte, solange sie nicht davon weiß und nach Hinweis schnell handelt. Das nennt sich Notice-and-Take-Down-Prinzip. Wenn jetzt eine anlasslose Vorabprüfung gefordert wird, kehrt sich das um.
Mara: Weil dann die Plattform für alles verantwortlich wäre, was sie nicht vorab gefiltert hat.
Jonas: Genau. Und das hätte massive Folgen. Kleine Plattformen, Foren, Kommentarbereiche, lokale Nachrichtenportale könnten sich das schlicht nicht leisten. Die technischen und personellen Ressourcen für eine Vorabprüfung aller Inhalte sind enorm. Im Zweifel würden viele Plattformen einfach Kommentare und nutzergenerierte Inhalte abschalten.
Mara: Was dann wiederum die Meinungsfreiheit einschränkt, weil legitime Inhalte gar nicht erst erscheinen.
Jonas: Das ist die Kritik. Und es steht im Widerspruch zum Digital Services Act, dem DSA, der auf europäischer Ebene genau dieses Gleichgewicht versucht zu regeln. Wenn der EuGH in eine andere Richtung zeigt, entsteht eine Rechtsunsicherheit, die schwer aufzulösen ist.
Mara: Was bedeutet das für normale Nutzerinnen und Nutzer? Merken die davon überhaupt etwas?
Jonas: Mittelfristig schon. Wenn Plattformen anfangen, Kommentare, Beiträge oder Inhalte stärker vorab zu filtern oder ganz abzuschalten, verändert sich das Netz. Weniger Räume für öffentliche Diskussion, mehr Konzentration auf große Plattformen, die sich teure Filtersysteme leisten können. Kleine, unabhängige Anbieter fallen weg.
Mara: Und die großen Plattformen, also Meta, Google, nutzen das dann als Argument, warum man sie braucht. Weil nur sie die Infrastruktur haben.
Jonas: Das ist eine berechtigte Beobachtung. Regulierung, die gut gemeint ist, kann ungewollte Effekte haben, wenn sie nicht sorgfältig gemacht wird. Das ist kein Argument gegen Regulierung, aber ein Argument für präzise Regulierung.
Mara: Und das Yandex-Bußgeld, das Russmedia-Urteil, der Stellenabbau in Baden-Württemberg, das hängt alles irgendwie zusammen. Es geht um die Frage: Wer kontrolliert Daten, wer haftet für Inhalte, und wer hat die Ressourcen, das durchzusetzen?
Jonas: Sehr gut zusammengefasst. Das ist der rote Faden. Datenschutz ist kein Selbstzweck. Es geht darum, wer Macht über Information hat, wer kontrolliert, wer haftet, und wer die Mittel hat, das zu überwachen. Wenn Aufsichtsbehörden geschwächt werden, wenn Rechtsprechung unklar ist, wenn Daten unkontrolliert fließen, dann verlieren Nutzerinnen und Nutzer Schutz.
Mara: Und das passiert oft nicht laut, sondern leise. Durch Stellenabbau, durch Urteile, die kaum jemand liest.
Jonas: Genau deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen. [pauses] Gut, dann fassen wir kurz zusammen. Heute hatten wir zwei sehr unterschiedliche Fälle. Erstens die Revision im Daniela-Klette-Prozess: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof entscheidet über die rechtliche Einordnung eines Überfalls als versuchten Mord. Das zeigt, wie das Revisionssystem funktioniert und warum juristische Einordnung so erhebliche Konsequenzen hat. Zweitens drei Datenschutzthemen, die zusammen ein Bild ergeben: ein Millionenbußgeld gegen Yandex wegen unsicherer Datenübermittlung nach Russland, geplanter Stellenabbau bei einer deutschen Datenschutzbehörde, und ein EuGH-Urteil, das das Haftungsprivileg für Plattformen infrage stellt. Alle drei zeigen: Datenschutz ist eine Machtfrage, und wer die Aufsicht schwächt, schwächt den Schutz. Danke fürs Zuhören, und danke, Mara.
Mara: Danke, Jonas. Und an alle, die zuhören: Datenschutz klingt trocken, aber er entscheidet darüber, wer Ihre Daten hat und was damit passiert. Das ist alles andere als egal.
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