Rekordzinsen, Inflation, Steuertipps & Wohnungsmarkt-Paradox (24.06.2026)
Tagesgeldzinsen auf Rekordhoch, EZB warnt vor Inflation, Steuertipps für 2025 und ein Wohnungsmarkt voller Widersprüche – heute mit allem, was Ihr Geld bewegt.
In dieser Folge
- 01
Tagesgeldzinsen erreichen Rekordhoch über EZB-Leitzins
FAZLaut einer Analyse der Unternehmensberatung Barkow Consulting haben die Spitzenzinsen für Tagesgeld in Deutschland zuletzt stärker zugelegt als die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank. Die höchsten Tagesgeldzinsen liegen mittlerweile bei 4,05 Prozent und damit 1,8 Prozentpunkte über dem EZB-Einlagensatz von 2,25 Prozent. Dieser Abstand zwischen Tagesgeldzinsen und dem maßgeblichen EZB-Leitzins ist so groß wie noch nie zuvor.
Original - 02
EZB-Chefvolkswirt Lane warnt vor anhaltend hoher Inflation im Euroraum
HandelsblattEZB-Chefvolkswirt Philip Lane hat vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments gewarnt, dass die Inflation im Euroraum noch geraume Zeit über dem EZB-Zielwert von zwei Prozent verharren könnte – selbst im Falle eines Friedens im Nahen Osten. Die gestiegenen Ölpreise infolge des Iran-Konflikts haben die Teuerungsrate im Euroraum im Mai auf 3,2 Prozent getrieben. Die EZB hatte daraufhin Mitte Juni erstmals seit fast drei Jahren den Leitzins um einen Viertelpunkt auf 2,25 Prozent angehoben, wobei EZB-Ratsmitglied Peter Kazimir betonte, dass die Notenbank noch weiteren Handlungsbedarf sehe.
Original - 03
Steuererklärung 2025: Fristen, Freibeträge und Fallstricke im Überblick
VerbracuerzentraleWer für das Steuerjahr 2025 eine Nachzahlung erwartet, kann die Abgabe bis zum 31. Juli 2026 aufschieben, während Steuerpflichtige mit einer erwarteten Erstattung die Erklärung möglichst früh einreichen sollten. Rentnerinnen und Rentner müssen beachten, dass der steuerfreie Rentenanteil jährlich sinkt und für Neurentner des Jahres 2025 nur noch 16,5 Prozent beträgt, während der Grundfreibetrag 2025 bei 12.096 Euro für Einzelpersonen liegt. Steuerexpertin Gabriele Waldau-Cheema warnt ausdrücklich vor einem blinden Vertrauen in vorausgefüllte Steuererklärungen, da individuelle Ausgaben wie Werbungskosten oder Pflegepauschalen dort häufig fehlen und im Zweifel ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden sollte.
Original - 04
Sammelklage gegen ExtraEnergie: Anmeldefrist endet am 13. Juli 2026
VerbracuerzentraleDer Verbraucherzentrale Bundesverband führt eine Musterfeststellungsklage gegen die ExtraEnergie GmbH, die im Sommer 2022 die Strom- und Gaspreise massiv erhöht hatte – teils trotz vereinbarter Preisgarantie und mit einer Verdreifachung des Arbeitspreises in einigen Fällen. Nach der mündlichen Verhandlung am 22. Juni 2026, bei der das Oberlandesgericht Hamm die Klage in weiten Teilen für begründet erklärte, haben betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis zum 13. Juli 2026 die Möglichkeit, sich über das Klageregister des Bundesamts für Justiz der Klage anzuschließen. Das Urteil des OLG Hamm wird voraussichtlich am 5. Oktober 2026 verkündet; nur eingetragene Kläger profitieren vollständig davon und sind vor der Verjährung ihrer Ansprüche geschützt.
Original - 05
Paradox auf dem Wohnungsmarkt: Weniger Einwohner, aber keine Entspannung in den Städten
FAZ WirtschaftObwohl Deutschlands Bevölkerung auf 83,5 Millionen Menschen leicht gesunken ist, werden die Spannungen auf dem Wohnungsmarkt dadurch kaum gemildert – im Gegenteil: Während in wirtschaftsstarken Großstädten wie Berlin und Hamburg weiterhin zu wenig gebaut wird, entsteht im ländlichen Raum ein wachsender Leerstand. Die demografische Entwicklung verstärkt die regionale Spaltung, da strukturschwache Gebiete in Ostdeutschland und dem Ruhrgebiet weiter an Einwohnern verlieren, während Ballungszentren und ihr Umland zulegen. Für Immobilienkäufer und Vermieter bedeutet dies, dass Objekte abseits der Wachstumsregionen zwar günstiger sind, aber kaum Wertsteigerungspotenzial bieten, während die Preisunterschiede zwischen Stadt und Land weiter zunehmen dürften.
Original - 06
Rentenpflicht für Selbstständige: Freie Berufe fordern Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge
WeltDie geplante Rentenreform sieht eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige vor, was in der Branche auf erheblichen Widerstand stößt. Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Freie Berufe, kritisiert die Pflichtregelung und plädiert stattdessen für mehr Wahlfreiheit bei der individuellen Absicherung. Er bezeichnet diesen Punkt als besonders heikel und sieht darin einen der kritischsten Aspekte der gesamten Reformdebatte.
Original
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Tagesgeldzinsen erreichen Rekordhoch über EZB-Leitzins
FAZLaut einer Analyse der Unternehmensberatung Barkow Consulting haben die Spitzenzinsen für Tagesgeld in Deutschland zuletzt stärker zugelegt als die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank. Die höchsten Tagesgeldzinsen liegen mittlerweile bei 4,05 Prozent und damit 1,8 Prozentpunkte über dem EZB-Einlagensatz von 2,25 Prozent. Dieser Abstand zwischen Tagesgeldzinsen und dem maßgeblichen EZB-Leitzins ist so groß wie noch nie zuvor.
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Original - 03
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Original - 04
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Original - 06
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WeltDie geplante Rentenreform sieht eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige vor, was in der Branche auf erheblichen Widerstand stößt. Peter Klotzki, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Freie Berufe, kritisiert die Pflichtregelung und plädiert stattdessen für mehr Wahlfreiheit bei der individuellen Absicherung. Er bezeichnet diesen Punkt als besonders heikel und sieht darin einen der kritischsten Aspekte der gesamten Reformdebatte.
Original
Häufige Fragen
Warum liegen die besten Tagesgeldzinsen aktuell deutlich über dem EZB-Leitzins?
Banken konkurrieren zunehmend aggressiv um Einlagen, was die Spitzenzinsen auf 4,05 Prozent getrieben hat – 1,8 Prozentpunkte über dem EZB-Einlagensatz von 2,25 Prozent. Dieser Abstand ist laut Barkow Consulting historisch einmalig und zeigt, dass der Wettbewerb im Einlagengeschäft den geldpolitischen Rahmen der EZB übersteigt.
Wann wird die Inflation im Euroraum wieder auf das EZB-Ziel von zwei Prozent sinken?
EZB-Chefvolkswirt Philip Lane warnt, dass die Inflation noch geraume Zeit über zwei Prozent verharren könnte – selbst wenn der Nahost-Konflikt beigelegt wird. Im Mai lag die Teuerungsrate im Euroraum bei 3,2 Prozent, weshalb die EZB Mitte Juni den Leitzins auf 2,25 Prozent anhob und weiteren Handlungsbedarf signalisierte.
Welche steuerlichen Besonderheiten müssen Rentnerinnen und Rentner bei der Steuererklärung 2025 beachten?
Der steuerfreie Rentenanteil sinkt jährlich und beträgt für Neurentner des Jahres 2025 nur noch 16,5 Prozent, sodass ein wachsender Teil der Rente steuerpflichtig wird. Gleichzeitig liegt der Grundfreibetrag 2025 bei 12.096 Euro; wer diesen überschreitet, ist zur Abgabe verpflichtet und sollte die Erklärung nicht blind auf vorausgefüllte Daten stützen, da individuelle Abzüge dort häufig fehlen.
Was müssen betroffene ExtraEnergie-Kunden jetzt konkret tun, um von der Sammelklage zu profitieren?
Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich bis spätestens 13. Juli 2026 über das Klageregister des Bundesamts für Justiz der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Nur eingetragene Kläger sind vor der Verjährung ihrer Ansprüche geschützt und profitieren vollständig vom erwarteten Urteil des OLG Hamm, das am 5. Oktober 2026 verkündet werden soll.
Lohnt sich der Kauf einer Immobilie außerhalb der Ballungszentren angesichts der demografischen Entwicklung?
Objekte in strukturschwachen Regionen wie Teilen Ostdeutschlands oder dem Ruhrgebiet sind zwar günstiger, bieten aber kaum Wertsteigerungspotenzial, da sinkende Einwohnerzahlen den Leerstand erhöhen. Wirtschaftsstarke Großstädte und ihr Umland bleiben trotz hoher Preise attraktiver, weil dort die Nachfrage das Angebot weiterhin übersteigt und die regionale Spaltung des Wohnungsmarkts eher zu- als abnimmt.
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Martin: Willkommen bei Geld & Alltag, ich bin Martin – und heute wieder mit Nina, die mir hilft, die Meldungen der Woche aus Verbrauchersicht einzuordnen. Hallo Nina!
Nina: Hallo Martin, schön wieder dabei zu sein. Es gibt heute einiges, was mich persönlich interessiert, ehrlich gesagt.
Martin: Fangen wir direkt an. Erstes Thema: Tagesgeldzinsen. Die sind laut einer Analyse der Unternehmensberatung Barkow Consulting zuletzt auf bis zu 4,05 Prozent gestiegen – und das liegt 1,8 Prozentpunkte über dem aktuellen EZB-Einlagensatz von 2,25 Prozent. Dieser Abstand ist laut der Analyse so groß wie noch nie.
Nina: Moment – der EZB-Einlagensatz liegt bei 2,25 Prozent, aber Banken bieten bis zu 4,05 Prozent? Wie geht das zusammen?
Martin: Gute Frage. Normalerweise orientieren sich Tagesgeldzinsen eng am EZB-Leitzins. Dass der Abstand jetzt so groß ist, liegt daran, dass Banken – vor allem Direktbanken und ausländische Institute mit deutschem Einlagenschutz – im Wettbewerb um Kundengelder stark konkurrieren. Sie bieten mehr, um Spargelder anzulocken.
Nina: Also lohnt sich der Vergleich gerade wirklich?
Martin: Ja, deutlich mehr als in den letzten Jahren. Wer sein Tagesgeld noch auf einem alten Konto mit 0,5 oder 1 Prozent liegen hat, verschenkt im Vergleich bares Geld. Natürlich kommt es auf die eigene Situation an – manche Angebote gelten nur für Neukunden oder sind zeitlich begrenzt. Aber der Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.
Nina: Und das ist sicher? Also Einlagensicherung gilt da auch?
Martin: In der EU gilt die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Person und Bank. Das sollte man aber im Einzelfall prüfen, gerade bei Instituten aus anderen EU-Ländern, weil die Sicherungssysteme unterschiedlich funktionieren können.
Nina: Gut zu wissen. Was ist mit der Inflation – die ist ja auch noch ein Thema, oder?
Martin: Genau, das führt uns direkt zum zweiten Thema. EZB-Chefvolkswirt Philip Lane hat vor dem Europäischen Parlament gewarnt, dass die Inflation im Euroraum noch längere Zeit über dem EZB-Zielwert von zwei Prozent bleiben könnte. Im Mai lag sie bei 3,2 Prozent – getrieben auch durch gestiegene Ölpreise im Zusammenhang mit dem Iran-Konflikt.
Nina: 3,2 Prozent – das klingt nicht dramatisch, aber es bleibt eben spürbar.
Martin: Richtig. Und die EZB hat darauf reagiert: Sie hat Mitte Juni erstmals seit fast drei Jahren den Leitzins angehoben – um einen Viertelpunkt auf 2,25 Prozent. EZB-Ratsmitglied Kazimir hat zudem betont, dass die Notenbank noch weiteren Handlungsbedarf sieht.
Nina: Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher konkret? Steigende Zinsen klingen ja erstmal gut für Sparer, aber für Kreditnehmer?
Martin: Genau diese Spannung gibt es. Für Sparer sind höhere Zinsen tendenziell gut – das haben wir gerade beim Tagesgeld gesehen. Für alle, die einen variablen Kredit haben oder gerade einen Baukredit suchen, können steigende Zinsen die monatliche Belastung erhöhen. Und wenn die Inflation hartnäckig bleibt, verliert Geld auf dem Konto weiterhin an Kaufkraft.
Nina: Also: Sparen bringt mehr, aber Einkaufen bleibt teuer. [pauses] Das ist so eine unbefriedigende Mischung.
Martin: So ist es leider. Kommen wir zum dritten Thema, das viele direkt betrifft: die Steuererklärung für 2025. Die Verbraucherzentrale hat dazu einen aktuellen Überblick veröffentlicht.
Nina: Ah ja, Steuererklärung – das Thema, das jedes Jahr kommt und trotzdem jedes Mal neu verwirrt.
Martin: [laughs] Genau. Ein wichtiger Punkt: Wer eine Nachzahlung erwartet, kann die Abgabe bis zum 31. Juli 2026 aufschieben. Wer eine Erstattung erwartet, sollte früh einreichen – denn das Geld kommt dann schneller zurück.
Nina: Das klingt logisch, aber woher weiß ich, ob ich nachzahlen muss oder Geld zurückbekomme?
Martin: Das hängt von vielen Faktoren ab – Steuerklasse, Nebeneinkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben. Wer unsicher ist, sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden. Und ein wichtiger Hinweis der Verbraucherzentrale: Nicht blind auf die vorausgefüllte Steuererklärung vertrauen. Da fehlen oft individuelle Ausgaben wie Werbungskosten oder Pflegepauschalen.
Nina: Das wusste ich nicht – ich dachte, die vorausgefüllte Version ist schon ziemlich vollständig.
Martin: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die vorausgefüllten Daten kommen vom Finanzamt und enthalten, was Arbeitgeber und Versicherungen gemeldet haben. Aber eigene Ausgaben – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Pflegekosten für Angehörige – die muss man selbst eintragen. Wer das vergisst, verschenkt mögliche Erstattungen.
Nina: Und für Rentnerinnen und Rentner gibt es auch etwas Neues?
Martin: Ja. Der steuerfreie Rentenanteil sinkt jährlich. Für alle, die 2025 neu in Rente gehen, sind nur noch 16,5 Prozent der Rente steuerfrei. Der Rest ist steuerpflichtig – auch wenn man unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro bleibt, kann das bei manchen zu einer Erklärungspflicht führen. Das sollte man im Blick haben.
Nina: Gut, dass das nochmal klar gesagt wird. Dann haben wir noch ein Thema, das wirklich zeitkritisch ist, oder?
Martin: Genau, und das sollten wir schnell ansprechen, weil die Frist sehr nah ist. Es geht um die Sammelklage gegen ExtraEnergie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen dieses Unternehmen, das im Sommer 2022 Strom- und Gaspreise massiv erhöht hat – teils trotz vereinbarter Preisgarantie, in manchen Fällen hat sich der Arbeitspreis sogar verdreifacht.
Nina: Das war damals ein echtes Ärgernis für viele. Und jetzt gibt es eine Chance auf Entschädigung?
Martin: Möglicherweise ja. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage bei einer Verhandlung am 22. Juni in weiten Teilen für begründet erklärt. Das Urteil soll am 5. Oktober 2026 fallen. Aber: Nur wer sich bis zum 13. Juli 2026 im Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen hat, profitiert davon und ist vor Verjährung geschützt.
Nina: 13. Juli – das ist wirklich bald. Wie meldet man sich an?
Martin: Über das offizielle Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Website alle nötigen Informationen und den direkten Link dazu. Wer also damals Kunde bei ExtraEnergie war und überhöhte Preise gezahlt hat, sollte das jetzt prüfen – es bleibt kaum noch Zeit.
Nina: Das ist wirklich wichtig. Weiter geht's?
Martin: Ja, Thema fünf: Wohnungsmarkt. Eigentlich könnte man denken, dass eine leicht sinkende Bevölkerungszahl – Deutschland hat aktuell 83,5 Millionen Einwohner, also etwas weniger als zuvor – den Druck auf den Wohnungsmarkt mindert. Tut sie aber nicht, zumindest nicht dort, wo viele wohnen wollen.
Nina: Warum nicht? Weniger Menschen sollte doch weniger Nachfrage bedeuten.
Martin: In der Theorie ja. Aber die Bevölkerung verteilt sich nicht gleichmäßig. In Berlin, Hamburg und anderen wirtschaftsstarken Städten wird weiterhin zu wenig gebaut, während in strukturschwachen Regionen – Teilen Ostdeutschlands, dem Ruhrgebiet – Leerstand wächst. Die Schere zwischen Stadt und Land geht weiter auseinander.
Nina: Das heißt, günstige Wohnungen gibt es schon – aber halt nicht da, wo die Jobs sind.
Martin: Genau. Und für Kaufinteressierte bedeutet das: Objekte abseits der Wachstumsregionen sind günstiger, aber das Wertsteigerungspotenzial ist begrenzt. Wer in einer Boomregion kaufen will, zahlt weiter viel – und die Preisunterschiede dürften eher noch größer werden. Das ist keine einfache Situation für Familien, die Wohneigentum anstreben.
Nina: Und Mieten in den Städten bleiben hoch, weil das Angebot nicht wächst.
Martin: Richtig. Solange in den Städten nicht deutlich mehr gebaut wird, bleibt der Druck auf Mieter bestehen. Das ist eine strukturelle Herausforderung, die kurzfristig nicht gelöst wird.
Nina: [sighs] Okay, und das letzte Thema heute?
Martin: Ja, Altersvorsorge für Selbstständige. Die geplante Rentenreform sieht vor, dass Selbstständige verpflichtend in die Altersvorsorge einzahlen müssen. Das stößt auf erheblichen Widerstand in der Branche.
Nina: Was genau ist da der Streitpunkt?
Martin: Peter Klotzki vom Bundesverband Freie Berufe sagt, viele Selbstständige haben bereits eigene Vorsorgelösungen – Lebensversicherungen, Immobilien, Rücklagen. Eine Pflichtversicherung würde sie doppelt belasten. Die Branche fordert stattdessen Wahlfreiheit: Wer nachweisen kann, dass er ausreichend vorsorgt, soll das auf eigene Weise tun können.
Nina: Das klingt nachvollziehbar. Aber auf der anderen Seite gibt es ja auch Selbstständige, die im Alter kaum abgesichert sind.
Martin: Genau das ist das Dilemma. Der Staat will vermeiden, dass Selbstständige im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Branche sagt, das sei paternalistisch und passe nicht zur Vielfalt der Selbstständigkeit. Wie das am Ende geregelt wird, ist noch offen – aber wer selbstständig ist, sollte das Thema im Blick behalten, weil es die eigene Vorsorgeplanung direkt betreffen könnte.
Nina: Das ist wirklich ein Thema, das viele betrifft – Freiberufler, Handwerker, Kreative. Da hängt viel dran.
Martin: Absolut. [pauses] So, dann kommen wir zum Schluss. Was nehmen wir heute mit? Erstens: Tagesgeldzinsen sind gerade ungewöhnlich hoch – ein Vergleich lohnt sich. Zweitens: Die Inflation bleibt hartnäckig, und die EZB reagiert mit weiteren Zinsschritten – das hat Folgen für Sparer und Kreditnehmer. Drittens: Steuererklärung 2025 – nicht auf die vorausgefüllten Daten verlassen, und Rentnerinnen und Rentner sollten ihren steuerpflichtigen Anteil prüfen. Viertens, und das ist wirklich dringend: Wer damals Kunde bei ExtraEnergie war, hat noch bis zum 13. Juli Zeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Fünftens: Der Wohnungsmarkt bleibt regional gespalten, Entspannung in den Städten ist nicht in Sicht. Und sechstens: Die Rentenpflicht für Selbstständige ist politisch noch nicht entschieden, aber das Thema kommt. Danke fürs Zuhören – und Nina, danke dir!
Nina: Danke Martin. Und an alle, die ExtraEnergie-Kunden waren: Wirklich schnell handeln, der 13. Juli ist gleich. Bis zur nächsten Folge!
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