Marseilles Immobilienboom, Lootbox-Kritik und Lieferandos Trinkgeld-Schlappe (14.09.2026)
Marseille wird zum Immobilien-Geheimtipp, Verbraucherzentralen nehmen Lootboxen ins Visier, und Lieferando kassiert vor Gericht eine Abfuhr wegen fragwürdiger Trinkgeld-Klausel.
In dieser Folge
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Marseille als neuer Immobilien-Hotspot: Diese Viertel sind für Investoren interessant
HandelsblattMarseille erlebt derzeit einen beispiellosen Boom und wird von Beobachtern mit Berlin in den 1990er-Jahren, Barcelona um die Jahrtausendwende oder New York in den 1980er-Jahren verglichen. Die Mittelmeerstadt punktet mit einer lebendigen Kulturszene, neuen Concept-Stores und einer vielfältigen, multikulturellen Gastronomieszene von klassischen Bistros bis hin zu kreativer Küche verschiedenster Nationalitäten. Angesichts dieser Dynamik rücken bestimmte Stadtviertel zunehmend in den Fokus von Immobilienkäufern, die von der Aufwertung der Stadt profitieren möchten.
Original - 02
Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungsberichte zu Lootboxen in Online-Spielen
VerbracuerzentraleDie Verbraucherzentralen rufen Gamer:innen dazu auf, ihre Erfahrungen mit Lootboxen in Online-Spielen zu melden, da diese virtuellen Zufallskisten häufig zu Kostenfallen, psychologischem Druck und glücksspielähnlichen Mechanismen führen. Mit einem Online-Formular sollen Details zu betroffenen Spielen, Ausgaben und aufgetretenen Problemen erfasst werden, um problematische Praktiken aufzudecken und rechtliche oder politische Schritte gegen Spielehersteller einzuleiten. Ziel ist es, den Spielerschutz insbesondere für junge Nutzer zu verbessern und mehr Transparenz bei Kosten und Gewinnchancen zu erreichen.
Original - 03
Kammergericht Berlin kippt Trinkgeld-Klausel von Lieferando
VerbracuerzentraleDas Kammergericht Berlin hat auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass Lieferando die Erstattung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht generell ausschließen darf. Die beanstandete Klausel sah eine Rückzahlung selbst dann nicht vor, wenn das Restaurant die Bestellung storniert und keine Lieferung erfolgt, was die Richter als unangemessene Benachteiligung der Kunden werteten. Das Urteil vom 24. Juni 2026 ist noch nicht rechtskräftig und verpflichtet Lieferando künftig, die unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden, führt aber nicht automatisch zu Rückzahlungen bereits eingenommener Trinkgelder.
Original
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Marseille als neuer Immobilien-Hotspot: Diese Viertel sind für Investoren interessant
HandelsblattMarseille erlebt derzeit einen beispiellosen Boom und wird von Beobachtern mit Berlin in den 1990er-Jahren, Barcelona um die Jahrtausendwende oder New York in den 1980er-Jahren verglichen. Die Mittelmeerstadt punktet mit einer lebendigen Kulturszene, neuen Concept-Stores und einer vielfältigen, multikulturellen Gastronomieszene von klassischen Bistros bis hin zu kreativer Küche verschiedenster Nationalitäten. Angesichts dieser Dynamik rücken bestimmte Stadtviertel zunehmend in den Fokus von Immobilienkäufern, die von der Aufwertung der Stadt profitieren möchten.
Original - 02
Verbraucherzentralen sammeln Erfahrungsberichte zu Lootboxen in Online-Spielen
VerbracuerzentraleDie Verbraucherzentralen rufen Gamer:innen dazu auf, ihre Erfahrungen mit Lootboxen in Online-Spielen zu melden, da diese virtuellen Zufallskisten häufig zu Kostenfallen, psychologischem Druck und glücksspielähnlichen Mechanismen führen. Mit einem Online-Formular sollen Details zu betroffenen Spielen, Ausgaben und aufgetretenen Problemen erfasst werden, um problematische Praktiken aufzudecken und rechtliche oder politische Schritte gegen Spielehersteller einzuleiten. Ziel ist es, den Spielerschutz insbesondere für junge Nutzer zu verbessern und mehr Transparenz bei Kosten und Gewinnchancen zu erreichen.
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Kammergericht Berlin kippt Trinkgeld-Klausel von Lieferando
VerbracuerzentraleDas Kammergericht Berlin hat auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass Lieferando die Erstattung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht generell ausschließen darf. Die beanstandete Klausel sah eine Rückzahlung selbst dann nicht vor, wenn das Restaurant die Bestellung storniert und keine Lieferung erfolgt, was die Richter als unangemessene Benachteiligung der Kunden werteten. Das Urteil vom 24. Juni 2026 ist noch nicht rechtskräftig und verpflichtet Lieferando künftig, die unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden, führt aber nicht automatisch zu Rückzahlungen bereits eingenommener Trinkgelder.
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Häufige Fragen
Warum wird Marseille aktuell mit Berlin, Barcelona oder New York verglichen?
Weil die Stadt einen ähnlich dynamischen Aufwertungsprozess durchläuft wie diese Metropolen in früheren Boomphasen, geprägt von kultureller Erneuerung, neuen Concept-Stores und einer vielfältigen Gastronomieszene. Diese Entwicklung zieht zunehmend internationale Investoren an, die von steigenden Immobilienwerten profitieren möchten.
Welche Rolle spielt die Gastronomie- und Kulturszene für Immobilieninvestitionen in Marseille?
Eine lebendige Kulturszene und vielfältige Gastronomie gelten als Frühindikatoren für Stadtviertel-Aufwertung, da sie jüngere, kaufkräftige Zielgruppen anziehen und langfristig Mietrenditen sowie Wertsteigerungspotenzial erhöhen. Investoren orientieren sich daher gezielt an Vierteln mit wachsender Szene-Dichte.
Warum fordern Verbraucherzentralen Erfahrungsberichte zu Lootboxen ein?
Lootboxen können durch Zufallsmechanismen und psychologischen Druck zu unkontrollierten Ausgaben führen, ähnlich wie bei Glücksspiel, besonders bei jungen Nutzer:innen. Die gesammelten Daten sollen problematische Praktiken belegen und als Grundlage für rechtliche oder politische Maßnahmen gegen Spielehersteller dienen.
Was hat das Kammergericht Berlin im Fall Lieferando entschieden?
Das Gericht urteilte am 24. Juni 2026, dass Lieferando eine Klausel nicht mehr verwenden darf, die die Rückzahlung von vorab gezahltem Trinkgeld generell ausschließt, selbst wenn eine Bestellung storniert wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und bewirkt keine automatische Rückerstattung bereits gezahlter Trinkgelder.
Welche praktischen Folgen hat das Urteil für Lieferando-Kunden?
Kunden können künftig bei stornierten Bestellungen mit einer klareren Rechtslage zur Trinkgeld-Rückerstattung rechnen, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Bereits gezahlte Trinkgelder aus der Vergangenheit werden dadurch jedoch nicht automatisch zurückerstattet.
Vollständiges Transkript
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Martin: Herzlich willkommen zu Geld und Alltag, ich bin Martin. Wie immer schauen wir uns ein paar aktuelle Meldungen an, die euren Alltag und euer Portemonnaie betreffen. Dabei ist wie immer Nina, die aus Verbrauchersicht nachfragt. Hallo Nina.
Nina: Hallo Martin, schön, wieder dabei zu sein. Was steht heute auf dem Programm?
Martin: Wir haben drei Themen. Einmal geht es um einen Immobilien-Trend in Marseille, dann um Lootboxen in Online-Spielen und zum Schluss um ein Gerichtsurteil zu Trinkgeld bei Lieferando.
Nina: Marseille? Das klingt erstmal nicht nach klassischem Geld-und-Alltag-Thema. [laughs]
Martin: Stimmt, auf den ersten Blick nicht. Aber es geht darum, dass Marseille aktuell als sogenannter Immobilien-Hotspot gehandelt wird. Beobachter vergleichen die Stadt mit Berlin in den Neunzigern oder Barcelona um die Jahrtausendwende. Neue Concept-Stores, eine lebendige Gastroszene, kulturelle Aufwertung – das zieht eben auch Investoren an, die bestimmte Viertel gezielt kaufen.
Nina: Und warum sollte das für unsere Hörerinnen und Hörer relevant sein? Die meisten kaufen ja keine Wohnung in Marseille.
Martin: Genau da liegt der Punkt. Solche Meldungen klingen oft verlockend, weil sie mit hohen Wertsteigerungen locken. Aber wichtig ist: Ein Immobilienkauf im Ausland ist rechtlich, steuerlich und finanziell deutlich komplexer als hierzulande. Andere Kaufnebenkosten, andere Mietrechte, andere Steuerregeln. Wer sich davon angesprochen fühlt, sollte das auf keinen Fall spontan entscheiden.
Nina: Also eher eine Warnung vor Hype als eine Kaufempfehlung, verstehe ich das richtig?
Martin: Genau so würde ich es einordnen. Wenn eine Stadt als der neue heiße Tipp gilt, steigen meist auch die Preise schon, bevor man selbst einsteigt. Wer über so etwas nachdenkt, sollte sich unabhängig beraten lassen und nicht allein auf Artikel oder Trendberichte vertrauen.
Nina: Klingt vernünftig. Und für den ganz normalen Alltag heißt das im Grunde: Solche Meldungen mit Abstand lesen und nicht in Torschlusspanik verfallen.
Martin: Exakt. [pauses] Kommen wir zu einem Thema, das viele Familien direkt betrifft: Lootboxen in Online-Spielen.
Nina: Ah, das kenne ich aus eigener Erfahrung, mein Nachbar hat mir erzählt, dass sein Sohn ständig um kleine Beträge für irgendwelche Spielkisten bittet.
Martin: Genau darum geht es. Lootboxen sind virtuelle Kisten in Spielen, die man mit echtem Geld kaufen kann und deren Inhalt zufällig ist. Man weiß vorher nicht, was man bekommt. Die Verbraucherzentralen rufen jetzt Spielerinnen und Spieler dazu auf, ihre Erfahrungen über ein Online-Formular zu melden.
Nina: Was genau wollen die damit erreichen?
Martin: Es geht darum, Daten zu sammeln: Welche Spiele sind betroffen, wie viel Geld wird ausgegeben, welche Probleme treten auf. Diese Berichte sollen helfen, problematische Praktiken sichtbar zu machen und möglicherweise rechtliche oder politische Schritte gegen Spielehersteller vorzubereiten.
Nina: Also eine Art Beweissammlung, damit man später besser argumentieren kann?
Martin: So kann man das sehen. Für den Alltag heißt das ganz konkret: Wenn in eurem Haushalt Kinder oder Jugendliche solche Spiele nutzen, lohnt es sich, mal gemeinsam auf die Kontoauszüge oder App-Store-Abrechnungen zu schauen. Diese kleinen Beträge von zwei, drei Euro summieren sich oft unbemerkt.
Nina: Das kenne ich tatsächlich aus Berichten, wo am Ende des Monats plötzlich fünfzig oder hundert Euro für irgendwelche Ingame-Käufe draufgegangen sind.
Martin: Genau das ist das Risiko. Die psychologische Wirkung dieser Zufallsmechanismen ist ja bewusst so gestaltet, dass man weitermachen möchte, ähnlich wie bei Glücksspiel. Deshalb ist die Forderung nach mehr Transparenz bei Kosten und Gewinnchancen so wichtig, gerade für junge Nutzer.
Nina: Gibt es schon konkrete Regeln dagegen, oder ist das aktuell eher noch Grauzone?
Martin: Das ist tatsächlich je nach Spiel und Anbieter unterschiedlich geregelt, und genau deshalb sollen die Erfahrungsberichte helfen, eine klarere Grundlage zu schaffen. Wer selbst betroffen ist oder in der Familie Probleme beobachtet, kann das Formular der Verbraucherzentrale nutzen, um seine Erfahrung zu schildern.
Nina: Guter Hinweis. Dann zum dritten Thema, das klingt für mich sehr alltagsnah: Trinkgeld bei Lieferando.
Martin: Ja, das betrifft wirklich viele, die öfter online Essen bestellen. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass eine bestimmte Klausel von Lieferando unzulässig ist.
Nina: Was stand denn in dieser Klausel drin?
Martin: Es ging darum, dass Kundinnen und Kunden beim Bestellen oft schon vorab ein Trinkgeld angeben und mitbezahlen. Die Klausel sah vor, dass dieses Trinkgeld generell nicht erstattet wird, selbst wenn das Restaurant die Bestellung am Ende storniert und gar nichts geliefert wird.
Nina: Moment, das heißt, man hätte für eine Lieferung bezahlt, die nie ankommt, und das Trinkgeld wäre trotzdem weg gewesen?
Martin: Genau das war der Kern der Klage vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Richter haben das als unangemessene Benachteiligung der Kunden gewertet, weil ja für eine Leistung bezahlt wurde, die überhaupt nicht erbracht wurde.
Nina: Und was bedeutet das jetzt praktisch? Bekommen alle, die in der Vergangenheit betroffen waren, ihr Geld automatisch zurück?
Martin: Nein, das ist ein wichtiger Punkt. Das Urteil ist vom 24. Juni 2026 und noch nicht rechtskräftig. Es verpflichtet Lieferando zunächst nur dazu, diese Klausel künftig nicht mehr zu verwenden. Es gibt also keinen automatischen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Trinkgelder aus der Vergangenheit.
Nina: Verstehe. Aber für die Zukunft heißt das, wenn eine Bestellung storniert wird, müsste das Trinkgeld eigentlich zurückgezahlt werden?
Martin: So ist die Erwartung, ja. Wer aktuell eine ähnliche Situation erlebt, also eine stornierte Bestellung bei der vorab Trinkgeld gezahlt wurde, kann sich auf dieses Urteil beziehen und die Rückzahlung einfordern. Im Zweifel hilft dabei auch die Verbraucherzentrale weiter.
Nina: Gut zu wissen. Ich glaube, viele merken gar nicht, dass sie beim Bestellen überhaupt schon ein festes Trinkgeld mitzahlen.
Martin: Das stimmt, deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf die Bestellübersicht, bevor man bezahlt. Trinkgeld ist ja grundsätzlich freiwillig und sollte auch im digitalen Bestellprozess fair behandelt werden.
Nina: Okay, fassen wir das kurz zusammen: Immobilien-Hype-Städte mit Vorsicht betrachten, bei Kindern und Onlinespielen auf Zusatzkosten durch Lootboxen achten, und bei Lieferando-Bestellungen im Blick behalten, wie mit Trinkgeld bei Stornierungen umgegangen wird.
Martin: Genau das sind die drei Kernpunkte für heute. Bleibt informiert, schaut bei größeren Entscheidungen genau hin und lasst euch nicht von Trends oder unklaren Klauseln unter Druck setzen.
Nina: Danke Martin, das war wieder sehr hilfreich. Und danke an alle, die zugehört haben.
Martin: Zum Schluss noch der Hinweis: Dieser Podcast ist vollständig KI-generiert, alle Quellen und Hintergründe zu den heutigen Themen findet ihr auf unserer Website. Bis zur nächsten Folge von Geld und Alltag.
Nina: Bis bald, und bleibt aufmerksam bei euren nächsten Entscheidungen.
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