Verbraucherzentralen-Ratgeber: Geld, Kredit, Kasse und Bauspar-Entgelte (19.10.2026)
In dieser Folge
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Krankenversicherung: Überblick über Ratgeber der Verbraucherzentralen zu Kassenleistungen, Beiträgen und Versichertenrechten
Verbraucherzentrale GeldDie Verbraucherzentralen erklären in einer Reihe von Ratgebern, was gesetzlich und privat Versicherte bei Leistungen, Beiträgen und Anträgen beachten sollten. Die Themen reichen von Zahnmedizin, Vorsorgeuntersuchungen und Bonusprogrammen über die elektronische Patientenakte bis zu Auslandsschutz und Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung. Dazu kommen Hinweise zu Familienversicherung, freiwilliger gesetzlicher Versicherung und dem Vorgehen bei abgelehnten Leistungsanträgen.
Original - 02
Baugenehmigungen für Wohnungen steigen im August um 6,8 Prozent
TagesschauIm August wurden in Deutschland 20.600 neue Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat; in den ersten acht Monaten liegt das Plus bei 12,1 Prozent. Die Baubranche warnt jedoch, das Niveau bleibe weit unter dem früherer Jahre, und steigende Zinsen sowie geplante Kürzungen im Neubau-Etat belasteten die Aussichten.
Original - 03
Verbraucherzentralen-Ratgeber zu Geldanlage, Girokonto und Zahlungsverkehr im Überblick
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht bündelt Ratgeberbeiträge der Verbraucherzentralen zu Themen wie Aktien, ETFs, Dachfonds, ELTIFs, Bitcoin und Crowdfunding sowie zu Girokonto, Kontowechsel und Lastschrift. Die Beiträge erklären Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen und geben Hinweise, wie sich Verbraucher vor Gebührenfallen, Betrug und unberechtigten Abbuchungen schützen können.
Original - 04
Bausparkassen-Kontoentgelte unzulässig: Verbraucherzentralen erklären Rückforderung und Immobilienfinanzierung
Verbraucherzentrale GeldDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jährliche Kontoentgelte, die viele Bausparkassen in der Sparphase eingeführt oder erhöht haben, unzulässig sind. Die Verbraucherzentralen zeigen, wie Betroffene die Gebühren zurückfordern können, und stellen einen Musterbrief bereit. Ergänzend bieten sie Informationen zu Immobilienfinanzierung, Bürgschaften, Grundschuld, Bausparverträgen und Wohnungsbauprämie.
Original - 05
Verbraucherzentralen informieren zu Kredit, Schulden und Insolvenz: Von der P-Konto-Bescheinigung bis zu Inkassoforderungen
Verbraucherzentrale GeldDie Verbraucherzentralen bieten eine Übersicht an Ratgeberthemen rund um Kredite, Schulden und Insolvenz. Sie reichen von Wegen zur P-Konto-Bescheinigung über Hilfen bei Energiearmut und Inflation bis zu unseriösen Inkassoforderungen und Leistungen wie BAföG oder Kinderzuschlag. Ein weiterer Beitrag erklärt, dass der Bundesgerichtshof eine Klage des vzbv gegen die EOS Investment GmbH wegen angeblich überhöhter Inkasso-Gebühren abgewiesen hat.
Original - 06
Renditerechner der Verbraucherzentrale vergleicht Aktien und Festgeld seit 1970
VerbraucherzentraleDie Verbraucherzentrale bietet einen Online-Renditerechner an, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind historische Daten seit 1970, nach denen weltweite Aktien auf lange Sicht stets vor Festgeld lagen. Der Rechner ersetzt keine Beratung, und die damaligen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar.
Original
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Krankenversicherung: Überblick über Ratgeber der Verbraucherzentralen zu Kassenleistungen, Beiträgen und Versichertenrechten
Verbraucherzentrale GeldDie Verbraucherzentralen erklären in einer Reihe von Ratgebern, was gesetzlich und privat Versicherte bei Leistungen, Beiträgen und Anträgen beachten sollten. Die Themen reichen von Zahnmedizin, Vorsorgeuntersuchungen und Bonusprogrammen über die elektronische Patientenakte bis zu Auslandsschutz und Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung. Dazu kommen Hinweise zu Familienversicherung, freiwilliger gesetzlicher Versicherung und dem Vorgehen bei abgelehnten Leistungsanträgen.
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Baugenehmigungen für Wohnungen steigen im August um 6,8 Prozent
TagesschauIm August wurden in Deutschland 20.600 neue Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat; in den ersten acht Monaten liegt das Plus bei 12,1 Prozent. Die Baubranche warnt jedoch, das Niveau bleibe weit unter dem früherer Jahre, und steigende Zinsen sowie geplante Kürzungen im Neubau-Etat belasteten die Aussichten.
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Verbraucherzentralen-Ratgeber zu Geldanlage, Girokonto und Zahlungsverkehr im Überblick
Verbraucherzentrale GeldDie Übersicht bündelt Ratgeberbeiträge der Verbraucherzentralen zu Themen wie Aktien, ETFs, Dachfonds, ELTIFs, Bitcoin und Crowdfunding sowie zu Girokonto, Kontowechsel und Lastschrift. Die Beiträge erklären Chancen und Risiken verschiedener Anlageformen und geben Hinweise, wie sich Verbraucher vor Gebührenfallen, Betrug und unberechtigten Abbuchungen schützen können.
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Bausparkassen-Kontoentgelte unzulässig: Verbraucherzentralen erklären Rückforderung und Immobilienfinanzierung
Verbraucherzentrale GeldDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jährliche Kontoentgelte, die viele Bausparkassen in der Sparphase eingeführt oder erhöht haben, unzulässig sind. Die Verbraucherzentralen zeigen, wie Betroffene die Gebühren zurückfordern können, und stellen einen Musterbrief bereit. Ergänzend bieten sie Informationen zu Immobilienfinanzierung, Bürgschaften, Grundschuld, Bausparverträgen und Wohnungsbauprämie.
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Verbraucherzentralen informieren zu Kredit, Schulden und Insolvenz: Von der P-Konto-Bescheinigung bis zu Inkassoforderungen
Verbraucherzentrale GeldDie Verbraucherzentralen bieten eine Übersicht an Ratgeberthemen rund um Kredite, Schulden und Insolvenz. Sie reichen von Wegen zur P-Konto-Bescheinigung über Hilfen bei Energiearmut und Inflation bis zu unseriösen Inkassoforderungen und Leistungen wie BAföG oder Kinderzuschlag. Ein weiterer Beitrag erklärt, dass der Bundesgerichtshof eine Klage des vzbv gegen die EOS Investment GmbH wegen angeblich überhöhter Inkasso-Gebühren abgewiesen hat.
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Renditerechner der Verbraucherzentrale vergleicht Aktien und Festgeld seit 1970
VerbraucherzentraleDie Verbraucherzentrale bietet einen Online-Renditerechner an, der zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind historische Daten seit 1970, nach denen weltweite Aktien auf lange Sicht stets vor Festgeld lagen. Der Rechner ersetzt keine Beratung, und die damaligen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar.
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Häufige Fragen
Welche Themen decken die Verbraucherzentralen bei der Krankenversicherung ab?
Die Ratgeber erklären Leistungen und Beiträge für gesetzlich und privat Versicherte, zum Beispiel zu Zahnmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Bonusprogrammen und der elektronischen Patientenakte. Hinzu kommen Hinweise zu Auslandsschutz, Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung, Familienversicherung, freiwilliger gesetzlicher Versicherung und zum Vorgehen bei abgelehnten Leistungsanträgen.
Wie hat sich die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen zuletzt entwickelt?
Im August wurden in Deutschland 20.600 Wohnungen genehmigt, 6,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In den ersten acht Monaten liegt das Plus bei 12,1 Prozent. Die Baubranche weist darauf hin, dass das Niveau weiterhin weit unter dem früherer Jahre liegt und steigende Zinsen sowie geplante Kürzungen im Neubau-Etat die Aussichten belasten.
Dürfen Bausparkassen jährliche Kontoentgelte in der Sparphase erheben?
Nein, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die jährlichen Kontoentgelte, die viele Bausparkassen in der Sparphase eingeführt oder erhöht haben, unzulässig sind. Betroffene können die Gebühren zurückfordern; die Verbraucherzentralen stellen dafür einen Musterbrief bereit.
Welche Inhalte bieten die Verbraucherzentralen zu Geldanlage und Zahlungsverkehr?
Die Ratgeber erklären Chancen und Risiken von Anlageformen wie Aktien, ETFs, Dachfonds, ELTIFs, Bitcoin und Crowdfunding. Zudem informieren sie zu Girokonto, Kontowechsel und Lastschrift und geben Hinweise, wie man sich vor Gebührenfallen, Betrug und unberechtigten Abbuchungen schützt.
Was zeigt der Renditerechner der Verbraucherzentrale und wo liegen seine Grenzen?
Der Online-Rechner zeigt anhand historischer Daten seit 1970, wie sich verschiedene Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Geldanlage oder eines Sparplans auswirken; weltweite Aktien lagen auf lange Sicht stets vor Festgeld. Er ersetzt keine Beratung, und die damaligen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar.
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Martin: Herzlich willkommen bei Geld & Alltag. Ich bin Martin, und wie immer ist Nina dabei. Sie fragt nach, wenn etwas zu kompliziert klingt, und sie hat den Alltag im Blick. Hallo Nina.
Nina: Hallo Martin, schön, dass ich wieder dabei bin. Heute geht es ja einmal quer durch den Finanzalltag, oder?
Martin: Genau. Wir sprechen über Krankenversicherung, Baugenehmigungen, unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen, Girokonto und Geldanlage, Schulden und Inkasso und zum Schluss über einen Renditerechner der Verbraucherzentrale. Fangen wir mit der Krankenversicherung an.
Nina: Gerne. Da blickt ja kaum jemand richtig durch.
Martin: Stimmt. Die Verbraucherzentralen haben eine ganze Reihe von Ratgebern zusammengestellt. Es geht um Kassenleistungen, Beiträge und Versichertenrechte, für gesetzlich und privat Versicherte. Dazu gehören Zahnmedizin, Vorsorge, Bonusprogramme, Auslandsschutz und die elektronische Patientenakte.
Nina: Die ePA. Was ist da gerade neu?
Martin: Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Apotheken und Kliniken bestimmte Daten dort eintragen, zum Beispiel Arztbriefe, Befunde und Informationen zu Medikamenten. Für Versicherte heißt das: Es lohnt sich zu wissen, was in der eigenen Akte steht und welche Rechte man dabei hat.
Nina: Und wenn die Kasse einen Antrag ablehnt oder sich ewig Zeit lässt? Das kennt ja fast jeder aus dem Bekanntenkreis.
Martin: Da gibt es klare Fristen. Nach dem Patientenrechtegesetz müssen Krankenkassen einen Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Ist ein Gutachten nötig, sind es fünf Wochen. Wer privat versichert ist, kennt ein anderes Thema: die Beitragserhöhungen, über die die Versicherer meist zum Jahreswechsel informieren. Für ältere Versicherte kann das eine echte Belastung sein. Die Verbraucherzentralen bieten dazu einen Musterbrief an.
Nina: Ach so, und beim Urlaub fällt mir noch was ein. Ich dachte immer, die Krankenkarte reicht im Ausland.
Martin: Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die gesetzlichen Kassen bieten im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Deshalb weisen die Verbraucherzentralen auf eine private Reisekrankenversicherung hin. Was im Einzelfall passt, hängt natürlich von der Reise und der persönlichen Situation ab.
Nina: Gut. Dann zum Wohnen. Es wird ja überall gesagt, es werde zu wenig gebaut.
Martin: Dazu gibt es neue Zahlen. Im August wurden in Deutschland 20.600 neue Wohnungen genehmigt. Das sind 6,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. In den ersten acht Monaten liegt das Plus bei 12,1 Prozent.
Nina: Das klingt erst mal gut.
Martin: Ja, aber die Zahlen muss man einordnen. Von Januar bis August wurden 169.400 Wohnungen genehmigt. Das ist rund ein Drittel weniger als im selben Zeitraum 2021, da waren es über 250.000. Die Baubranche warnt deshalb: Das Niveau bleibt weit unter dem früherer Jahre.
Nina: Woran liegt es, dass trotz Genehmigung nicht gebaut wird? Ist das nicht der erste Schritt?
Martin: Ja, aber eine Genehmigung ist noch kein fertiges Haus. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe sagt, dass Ende 2025 rund 450.000 genehmigte Wohnungen auf Eis lagen, weil sich der Bau für viele nicht rechnete. Dazu kommt die Zinsentwicklung. Das ifo-Geschäftsklima im Wohnungsbau fiel im September auf minus 25,1 Punkte, nach minus 22,5 im August. Der ifo-Umfragechef Klaus Wohlrabe führt das auf die Zinserhöhung der EZB zurück.
Nina: Also teureres Geld, und Bauen wird dadurch noch unattraktiver.
Martin: So lässt sich das zusammenfassen. Im vergangenen Jahr wurden 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als im Vorjahr und so wenige wie seit 2012 nicht. Geschätzt fehlen mehr als eine Million Wohnungen. Pakleppa kritisiert außerdem, dass der Neubau-Etat 2027 um über 40 Prozent gekürzt werden soll. Gleichzeitig will die Bundesregierung mit einem „Bau-Turbo“ schneller genehmigen.
Nina: [pauses] Für Mieter heißt das im Alltag wahrscheinlich: Der Wohnungsmarkt bleibt vielerorts angespannt.
Martin: Davon ist auszugehen, auch wenn sich das regional stark unterscheidet. Genaue Mietprognosen sind schwierig. Aber ein knappes Angebot wirkt in der Regel nicht dämpfend auf die Preise.
Nina: Und wer selbst bauen oder kaufen will, braucht meist einen Kredit. Da kommt ja auch Bausparen ins Spiel.
Martin: Genau, und dazu gibt es ein wichtiges Urteil. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jährliche Kontoentgelte, die viele Bausparkassen in der Sparphase eingeführt oder erhöht haben, unzulässig sind.
Nina: Also eine Gebühr fürs Konto, obwohl ich noch ansparen muss?
Martin: Richtig. Wer so ein Entgelt gezahlt hat, kann es unter Umständen zurückfordern. Die Verbraucherzentralen stellen dafür einen Musterbrief bereit. Ob und wie viel im eigenen Fall zurückgefordert werden kann, sollte man anhand der eigenen Vertragsunterlagen prüfen.
Nina: Lohnt sich ein Bausparvertrag denn überhaupt noch?
Martin: Dazu sind die Verbraucherzentralen ziemlich deutlich. Neue Bausparverträge sind als Geldanlage unrentabel, und die als zinsgünstig beworbenen Darlehen fallen deutlich teurer aus, als der Zinssatz vermuten lässt. Auch Bausparsofortfinanzierungen versprechen schnelles Geld zu vermeintlich günstigen Konditionen, gelten aber als kompliziert und nicht für jeden geeignet.
Nina: Und was ist mit der Ehegattenbürgschaft? Das Thema stand in den Ratgebern auch drin.
Martin: Da geht es darum, dass Partner sich im Falle eines Zahlungsausfalls womöglich lebenslang verschulden. Sie müssen aber nicht in jedem Fall zahlen. Wer vor so einer Unterschrift steht, sollte sich vorher gut informieren. Das ist ein Punkt, den man nicht nebenbei abhakt.
Nina: Okay. Dann zu Girokonto und Geldanlage. Da gibt es ebenfalls eine Ratgeberübersicht, richtig?
Martin: Ja. Sie reicht von Aktien und ETFs über Dachfonds und Bitcoin bis zu Girokonto, Kontowechsel und Lastschrift. Bei den Anlageformen geht es um Chancen und Risiken, nicht um Empfehlungen. Die Verbraucherzentralen sehen Bitcoins zum Vermögensaufbau als nicht geeignet an. Dachfonds gelten häufig als teuer, weil doppelte Gebühren drohen.
Nina: Und was ist ein ELTIF? Das habe ich noch nie gehört.
Martin: Das ist ein europäischer Fonds, der in nicht börsennotierte Unternehmen oder Infrastrukturprojekte anlegt. Seit Anfang 2024 dürfen auch Kleinanleger hinein. Die Verbraucherzentralen weisen aber darauf hin, dass dabei erhebliche Risiken bestehen.
Nina: Gut zu wissen. Beim Konto interessiert mich der Wechsel. Ich habe mal überlegt, die Bank zu wechseln, und mich dann vor dem Aufwand gedrückt.
Martin: Das geht vielen so. Dabei müssen die Banken seit 2016 beim Kontowechsel bei Daueraufträgen und Lastschriften helfen. Trotzdem können komplizierte Unterlagen, Fehler und mögliche Kosten auftreten. Wichtig ist auch: Jeder Mensch in Deutschland hat per Gesetz einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das Basiskonto.
Nina: Und wenn ich zu Unrecht Gebühren gezahlt habe?
Martin: Dazu hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 19. November 2024 und 3. Juni 2025 über die Höhe von Erstattungsansprüchen und über Verjährungsfristen bei Gebühren auf Basis einer unwirksamen AGB-Klausel entschieden. Wer Kontoauszüge aufbewahrt hat, ist da im Vorteil. Ob ein Anspruch besteht, hängt aber vom Einzelfall ab.
Nina: Dann zum nächsten, unangenehmeren Thema: Schulden. Die Verbraucherzentralen haben auch dazu eine Übersicht.
Martin: Ja. Sie reicht vom P-Konto über Hilfen bei Energiearmut und Inflation bis zu unseriösen Inkassoforderungen. Kurz zur Erklärung: Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Es sichert einen bestimmten Betrag, damit man trotz Pfändung das Nötigste bezahlen kann. Für eine Bescheinigung, die das Existenzminimum über den Grundfreibetrag hinaus sichert, nennen die Verbraucherzentralen fünf Wege, darunter Jobcenter, Schuldnerberatung und Vollstreckungsgericht.
Nina: Und bei Energieschulden? Das betrifft ja gerade bei den Heizkosten viele.
Martin: Hier raten die Verbraucherzentralen, bei drohender Überschuldung schnell Hilfe zu suchen. Denn bei Energieschulden bestehen häufig weitere Zahlungsverpflichtungen. Je früher man sich meldet, desto mehr Spielraum gibt es meist.
Nina: Mhm. Und Inkasso, was ist da neu? Da kommen ja manchmal merkwürdige Nachrichten.
Martin: Zum Beispiel per SMS, nach Anrufen bei beworbenen Nummern für Gewinnspiele oder Telefonsex. Die Verbraucherzentralen sprechen hier von oft unseriösen Forderungen. Außerdem gilt: Wird eine Lastschrift mangels Kontodeckung zurückgewiesen, müssen Verbraucher die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderung tragen, auch ohne vorherige Mahnung.
Nina: Das wusste ich nicht. Ohne Mahnung, wirklich?
Martin: Ja. Außerdem hat der Bundesgerichtshof eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die EOS Investment GmbH abgewiesen. Es ging um angeblich künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren, weil ein Schwesterunternehmen mit dem Eintreiben beauftragt wurde. Das Gericht folgte dieser Begründung nicht.
Nina: Und zum Kindergeld gab es noch eine Zahl, oder?
Martin: Beim Kinderzuschlag. Der beträgt 2026 maximal 297 Euro, also genauso viel wie 2025. Die BAföG-Höhe hängt vom Einkommen der Eltern und vom eigenen Vermögen der Studierenden ab.
Nina: Dann sind wir beim letzten Thema, dem Renditerechner. Was macht der?
Martin: Die Verbraucherzentrale bietet einen Online-Rechner an. Er zeigt, wie sich unterschiedliche Aufteilungen zwischen Aktien und Festgeld auf den Ertrag einer Anlage oder eines Sparplans auswirken. Grundlage sind historische Daten seit 1970. Danach lagen weltweite Aktien auf lange Sicht stets vor Festgeld.
Nina: Klingt fast zu einfach. Gibt es einen Haken?
Martin: Ein paar sogar. Die Verbraucherzentrale betont selbst, dass der Rechner keine Beratung ersetzt. Die damaligen Festgeldrenditen sind heute nicht mehr erreichbar. Betrachtet wurden Zeiträume von 10, 20 und 35 Jahren bis 2018. Die Zahlen sind inflationsbereinigt, und persönliche Steuern wie die Abgeltungsteuer sind nicht eingerechnet. Vergangene Entwicklung ist keine Garantie für die Zukunft.
Nina: Und wie sind die Aktien dort berechnet?
Martin: Als Grundlage dient der MSCI World netto in Euro, mit mehr als 1600 Aktien aus über 20 Industrieländern. Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr sind schon berücksichtigt. Für den sicheren Teil nennt die Verbraucherzentrale Tages- und Festgeld, für den riskanteren Teil breit gestreute, kostengünstige ETFs. Das ist ihre Einordnung, keine Empfehlung von uns.
Nina: Verstanden. Und wer sich zur Altersvorsorge informieren will?
Martin: Die Verbraucherzentrale bietet jeden Mittwoch um 12:30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zur Riester-Reform und zum Altersvorsorgedepot an.
Nina: Gut, dass es solche Angebote gibt. Man muss nur wissen, wo man sie findet.
Martin: Fassen wir kurz zusammen. Bei der Krankenversicherung lohnt der Blick auf Fristen, Rechte und den Auslandsschutz. Beim Wohnen bleibt das Angebot knapp, trotz mehr Genehmigungen. Bei Bausparverträgen und Kontogebühren kann es sich lohnen, die eigenen Unterlagen zu prüfen. Und bei Schulden gilt: früh Hilfe suchen. Alles ersetzt keine individuelle Beratung, denn jede Situation ist anders.
Martin: Wir wollen Ihnen helfen, informiert zu bleiben, bessere Entscheidungen zu treffen und den Überblick zu behalten. Dieser Podcast ist übrigens vollständig KI-generiert. Alle Quellen und Hintergründe finden Sie auf unserer Website. In der nächsten Folge sind wir wieder mit neuen Meldungen für Sie da. Bis dahin, machen Sie es gut.
Nina: Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal. Bleiben Sie neugierig und behalten Sie Ihre Finanzen im Blick.
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